Die Bedürfnisanalyse der interdisziplinären Leitlinie Kindeswohl (iLK) als inkludierender, beteiligender und kindzentrierter Prozess in der Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung

Eine der wichtigsten Neuerungen des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 war die Verpflichtung zur Beteiligung, die in den jeweiligen Landesgesetzen rechtlich verankert wurde. Die interdisziplinäre Leitlinie Kindeswohl (iLK) ist eine konzeptionelle Antwort auf die Fragen und Herausforderungen, die sich in der praktischen Umsetzung dieser Verpflichtung ergeben. Die Bedürfnisanalyse der iLK baut auf die im § 138 ABGB genannten Kriterien zur Beurteilung des Kindeswohles auf. Sie übersetzt diese Kriterien in ‚kindliche Bedürfnisse‘ und stellte diese ins Zentrum. Die unterschiedlichen Sichtweisen der individuellen Situation können so anhand des gesetzlich ‚leitenden Gesichtspunktes‘ für die anstehenden Entscheidungen für alle Beteiligten transparent diskutiert werden. So entsteht eine Befähigung zur Partizipation für Nutzer*innen. Der gemeinsame Fokus auf die kindlichen Bedürfnisse erleichtert es Fachkräften, Problemsituationen offen zu besprechen und Vereinbarungen mit den Beteiligten im Sinne eines gemeinsamen Zieles zu schließen. Durch ein gemeinsames Verständnis von Kindeswohl wird eine gemeinsame Sprache mit der betroffenen Familie gefunden – eine gemeinsame Sprache, die eine beteiligende Kommunikation vom Kind bis zum Familiengericht ermöglicht.